FAQ

Schnell die richtige Antwort

Wir haben versucht, die Informationen auf dieser Webseite verständlich darzustellen. Zusätzlich finden Sie in diesem Glossar eine kurze und unverbindliche Erläuterung von Begriffen, die Ihnen vielleicht nicht immer geläufig sind. Diese Liste wird laufend vergänzt und wir nehmen Ihre Vorschläge gern per E-Mail entgegen unter glossar@hsap.de 

Darüber hinaus finden Sie auch besonders häufige Fragen an die HSAP noch einmal in aller Kürze beantwortet.

Was ist ein duales Studium?

Das duale Studium ist eine Studienform, die in besonderer Weise eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglicht. Am Lernort Hochschule erwerben die Studierenden die fachwissenschaftlichen und methodischen Grundlagen der gewählten Studienrichtung. Am Lernort Praxis, in einer Einrichtung, die der Studienrichtung entspricht, werden darauf abgestimmte berufspraktische Kompetenzen unter Fachanleitung und Begleitung von qualifizierten Praktiker*innen erworben und sind damit Teil des Studiums. Es erfolgt ein Wechsel zwischen Studium an der Hochschule und berufsbezogener praktischer Ausbildung bei einer dafür geeigneten Stelle / Einrichtung, die dafür einen Kooperationsvertrag mit der Hochschule eingeht.

Die Studierenden sind sowohl Angehörige unserer Hochschule als auch gleichzeitig Beschäftigte bzw. Auszubildende in einem sozialen Unternehmen, Freien Träger oder Behörde und beziehen daher Einkommen.

Was ist ein berufsbegleitendes Studium?

Das berufsbegleitende Studium ist eine Teilzeit-Studienform, die es Berufspraktiker*innen, aber auch Schulabsolvent*innen ermöglicht, neben dem Job eine akademische Qualifikation zu absolvieren. Am Lernort Hochschule erwerben die Studierenden fachwissenschaftliche und methodische Grundlagen der gewählten Studienrichtung. Unsere berufsbegleitenden Studiengänge sind dadurch charakterisiert, dass sie diese beruflichen Erfahrungen einbeziehen: Die erworbenen Kompetenzen werden durch die praktische Tätigkeit vertieft und reflektiert; ein Studienpraxisprojekt gewährleistet eine weitere Verbindung von Theorie und beruflicher Tätigkeit. 

Dieses Studienformat ist auch als weiterbildendes oder ergänzendes Studium zu bereits absolvierten ähnlichen Berufsqualifikationen geeignet, wodurch auf Antrag vergleichbare Module aus vorhergehenden Qualifikationen anerkannt werden können. 

Die Studierenden sind sowohl Angehörige unserer Hochschule, als auch gleichzeitig Beschäftigte in einem sozialen Unternehmen, Freien Träger oder Behörde.

Welche Abschlüsse sind mit den Studiengängen an der HSAP verbunden?

In den Studiengängen der Sozialen Arbeit wird mit dem Bachelor of Arts (B.A.) abgeschlossen, der die berufsrechtliche Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Sozialpädagog*in bzw. staatlich anerkannte(r) Sozialarbeiter*in ermöglicht. Die berufsrechtliche Anerkennung erfolgt auf Antrag der Absolventen bei der zuständigen Senatsverwaltung im Land Berlin. Mit diesem Abschluss können Sie als Sozialarbeiter*in in allen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit tätig werden, egal wie Ihr Studienschwerpunkt hiess. Im Studiengang Kindheitspädagogik wird mit dem Bachelor of Arts (B.A.) abgeschlossen, der die berufsrechtliche Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Kindheitspädagog*in ermöglicht. Die berufsrechtliche Anerkennung erfolgt auf Antrag der Absolventen bei der zuständigen Senatsverwaltung im Land Berlin.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für ein duales Studium?

Diese Voraussetzungen ergeben sich aus den Bedingungen für ein erfolgreiches Studium und richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (§10 und §11).

Für eine Immatrikulation an der HSAP benötigen Sie:

1.: Den Nachweis eines Abiturs oder

  • einer fachgebundenen oder allgemeinen (Fach-)Hochschulreife oder
  • einer gleichwertigen ausländischen Hochschulzugangsberechtigung

oder einer beruflichen Qualifikation (Broschüre zu §11):

  • Abschluss einer Fachschule oder einer vergleichbaren staatlich anerkannten Fortbildung im Gesundheits- und Sozialbereich oder
  • einer staatlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in diesen Berufsfeldern und eine dem Ausbildungsabschluss entsprechende Berufstätigkleit im Umfang von mind. drei Jahren oder min. einjährige erfolgreiche Absolvierung eines Studiums in einem ähnlichen Fachgebiet

und

2.: Ein sozialversicherungspflichtiges Teizeit-Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums, wodurch der gesamte Studienaufwand (Studien- und Prüfungszeiten und praktischer Ausbildungsteil) abgesichert ist. Diese Einrichtung muss von der HSAP durch einen Kooperationsvertrag anerkannt sein. Falls dies zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein duales Studium noch nicht der Fall ist, kann ein solcher Vertrag im Laufe des Bewerbungsverfahrens auf Anfrage abgeschlossen werden. Hierfür nimmt die Einrichtung Kontakt zur HSAP auf.  

3.: Weiter Bedingung ist die sprachliche Studierfähigkeit (C1)

Weiterführende Dokumente:

Zulassungsordnung

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für ein berufsbegleitendes Studium?

Diese Voraussetzungen ergeben sich aus den Bedingungen für unsere praxisintegrierenden berufsbegleitenden Studiengänge und richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (§10 und §11).

Für eine Immatrikulation an der HSAP benötigen Sie:

1.: Den Nachweis eines Abiturs oder

  • einer fachgebundenen oder allgemeinen (Fach-)Hochschulreife oder
  • einer gleichwertigen ausländischen Hochschulzugangsberechtigung

oder einer beruflichen Qualifikation (Broschüre zu §11):

  • Abschluss einer Fachschule oder einer vergleichbaren staatlich anerkannten Fortbildung im Gesundheits- und Sozialbereich oder
  • einer staatlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in diesen Berufsfeldern und eine dem Ausbildungsabschluss entsprechende Berufstätigkleit im Umfang von mind. drei Jahren oder min. einjährige erfolgreiche Absolvierung eines Studiums in einem ähnlichen Fachgebiet

und

2.: Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in einem sozialen Bereich.  

3.: Weiter Bedingung ist die sprachliche Studierfähigkeit (C1)

Weiterführende Dokumente:

Zulassungsordnung

Wann beginnt das Studium?

Die Studiengänge starten grundsätzlich zum Wintersemester, in der Regel im September. Eine Ausnahme bilden berufsbegleitende Studiengänge, bei denen ein anderer Studienbeginn ausgeschrieben wird.

Wie ist das duale Studium organisiert?

In der Regel erfolgt das Studium am Lernort Hochschule an zwei zusammenhängenden Tagen in der Wochem die praktischen Handlungskompetenzen werden an den anderen drei Tagen in der Woche in den Praxiseinrichtungen bei einem Kooperationspartner erworben. Damit ist eine gute Planbarkeit der praktischen Tätigkeit gegeben. Ein Praxishandbuch und weitere Dokumente stehen den Studierenden und Anleitenden zur Verfügung, um den Theorie-Praxis-Transfer und die praktische Ausbildung von Kompetenzen zu erleichtern.

In der Regel sind pro Semester 4 Fachgebiete (Module) zu absolvieren, die überwiegend mit Prüfungsleistungen abschließen.

Durch die Anstellungsverträge und den abgestimmten Studienverlaufsplan ist vorgesehen, dass der gesamte Arbeitsaufwand pro Woche 48 Stunden nicht übersteigt.

Wie ist das berufsbegleitende Studium organisiert?

Die Studierenden sind zu Semesterbeginn für eine 5-Tage-Woche am Hochschulstandort bzw. an einem anderen ausgewiesenen Veranstaltungsort und werden in die Module durch Professor*innen/Lehrende eingeführt. Während des Semesters werden - je nach Studiengang - entweder ausschließlich Online-Seminare durchlaufen (zum Studiengang) oder einige Online-Lehreinheiten und bis zu 4 Präsenztage (Freitag/Samstag) durchgeführt (zum Studiengang). Das Semester schließt im ersten Fall mit einer Präsenz-Veranstaltungswoche, im zweiten mit einer Online-Veranstaltungswoche ab. 

Praxismodule mit Reflexionsmaterialien und -seminaren sowie ein Studienpraxisprojekt über mehrere Semester, das Theorie und Praxis vereint, ermöglichen eine umfassende Kompetenzentwicklung in der gewählten Studienrichtung.

In der Regel sind pro Semester 4 Fachgebiete zu studieren, die durch Praxisaufgaben ergänzt werden und überwiegend mit Prüfungsleistungen abschließen.

Gibt es Semesterferien oder vorlesungsfreie Zeiten?

Das Studienjahr teilt sich in Sommersemester und Wintersemester. Das Sommersemester beginnt immer am 01.03. eines Jahres und das Wintersemester am 01.09. Die veranstaltungsfreie Zeit der HSAP orientiert sich bei den dualen Studiengängen i.d.R. an den Schul- und Ferienzeiten des Landes Berlin.

Wann kann ich Urlaub nehmen?

Die Studierenden schließen beim Praxispartner einen Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag ab, in dem der Urlaubsanspruch festgeschrieben wird. Grundsärtlich kann während der veranstaltungsfreien Zeit Urlaub in Anspruch genommen werden.

Für die berufsbegleitenden Studiengängen mit Online-Anteilen gibt es gesonderte Regeln, die sich eher an den allgemein gültigen Semesterzeiten orientieren und in denen die Studienzeiten flexibler sind.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht im Studium?

Mindestens 70% der Präsenzveranstaltungen müssen aktiv belegt werden, um ein Modul mit Studien- oder Prüfungsleistung abschließen zu können. Bei Unterschreiten dieser Mindestanwesenheit müssen Studierende die darüber hinausgehenden Fehlzeiten durch eine gesonderte Prüfungsleistung in Absprache mit dem Lehrenden ausgleichen, um das Modul zu bestehen.

Können Studienleistungen aus vorangegangenen Studiengängen angerechnet werden?

Modulleistungen aus vorangegangenen Studiengängen können grundsätzlich angerechnet werden, wenn sie in Inhalt, Umfang und Punktesystem (Credits) vergleichbar sind. Ein Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen kann nach Beginn des Studiums beim, Prüfungsausschuss gestellt werden. Genaueres entnehmen Sie der Prüfungsordnung der HSAP.

Studien- und Prüfungsordnung

Gibt es ein Semesterticket?

Die Studierenden eines dualen Studiengangs an der HSAP erhalten ein Semesterticket.

Wie kann ich das Studium finanzieren?

Die Anstellungsträger investieren in ihre zukünftigen Fachkräfte:

In vielen Fällen sind die Arbeitgeber bereit, in ihre zukünftigen Fachkräfte dadurch zu investieren, dass sie zusätzlich zum Arbeitsvertrag (womit der Mindest-Lebensunterhalt abgedeckt werden kann) und der praktischen Anleitung bei Studieninhalten (bei dualen Studiengängen) auch die Studiengebühren ganz oder teilweise übernehmen. Diese Kostenübernahme ist auch von der Einsicht getragen, dass die qualifizierte praxisnahe Ausbildung und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden dem Unternehmen sofort zu Gute kommt. Dabei können die Studiengebühren entweder von den Arbeitgebern getragen und direkt an die HSAP überwiesen oder zunächst (steuerfrei) ganz oder teilweise auf das Gehalt des Studierenden aufgeschlagen und dann durch diesen an die Hochschule überwiesen werden. Falls dies nicht möglich ist, tragen einige Studierende die Studiengebühren auch selbst, weil es für den Arbeitgeber nicht möglich ist oder weil er auf andere Weise die Qualifizierung unterstützt oder bei erfolgreichem Abschluss belohnt.

Stipendien anderer Organisationen:

Einige staatlich geförderte und private Institutionen bieten Stipendien an. Dafür gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und ob ihr gewähltes Studium, vor allem ein berufsbegleitendes, finanziert wird, muss im Einzelfall geprüft werden. Wichtige Förderwerke sind die Studienstiftung des deutschen Volkes (hier) oder politische Stiftungen.

BAFöG:

BAFöG steht nur für ein Vollzeitstudium zur Verfügung.

Bildungsgutscheine, Prämien, Zuschüsse:

In einigen Kommunen oder Bundesländern gibt es durch Institutionen Zuschüsse, die entweder von den zu fördernden individuellen Lebensumständen abhängen oder Fachkräfteförderprogramme sind, z.B. auch im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, der landesspezifisch in Qualifizierungsprogrammen umgesetzt wird. Aktuelle Informationen gibt es dazu im Internet.

Studienkredite:

Banken bieten Studienkredite an, z.B. auch öffentlich geförderte Kredite bei der KfW-Förderbank oder über Bildungsfonds (hier).

Finanzierung aus Sparverträgen für vermögenswirksame Leistungen:

Neben der Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, können u.U. auch aus Sparverträgen für vermögenswirksame Leistungen Kosten für ein weiterbildendes Studium getragen werden.

Steuerliche Absetzbarkeit:

Falls es sich um ein Erststudium handelt, können Sie die Kosten, die durch keinen anderen getragen werden, von Ihrer Einkommenssteuer absetzen, d.h. diese Kosten minimieren Ihr zu versteuerndes Einkommen und senken damit zu einem bestimmten Anteil Ihre zu zahlenden Steuern! - sozusagen eine indirekte staatliche Förderung.

Wir beraten Sie gern

Fon (030) 97 99 13-1200

studienberatung@hsap.de