Service
Sichern Sie sich qualifizierte und motivierte Fachkräfte – werden Sie duale:r Praxispartner:in
Ihr Unternehmen arbeitet in den Bereichen Ganztagsschule, Kinder- und Jugendhilfe oder Kindheitspädagogik im Großraum Berlin? Dann werden Sie Praxispartner:in für das duale Studium an der HSAP! So qualifizieren Sie in Kooperation mit der HSAP Hochschulabsolvent:innen maßgeschneidert auf die fachlichen Anforderungen in Ihrem Aufgabenbereich. Die einzigartige Integration der Praxis in die Theorie vermittelt den Studierenden neben Fach- und Methodenwissen ein hohes Maß an Handlungs- und Sozialkompetenz.
Die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagog:in oder Sozialarbeiter:in ist damit für die Absolvent:innen unserer dualen Studiengänge ebenfalls abgesichert.
Ihre Studierenden wählen Sie natürlich selbst aus. So stellen Sie sicher, dass die am besten für Sie geeigneten Bewerber:innen ein duales Studium aufnehmen und ihre berufspraktische Ausbildung an Ihrer Einrichtungen absolvieren.
Von Beginn an in Ihrem Unternehmen dabei
Das duale Studium ist so organisiert, dass die Studierenden während der Regelstudienzeit von 6 oder 7 Semestern in Ihrem Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. In der Regel sind die Studierenden an zwei Tagen in der Woche am Lernort Hochschule, und an drei Tagen am Praxisort.
Am Lernort Praxis – in Ihrem Unternehmen – erwerben die Studierenden berufspraktische Erfahrungen und arbeiten in den Teams vor Ort. So besetzen Sie ggf. auch künftige Leitungspositionen mit Absolventen, die bestens ausgebildet sind und Ihr Unternehmen durch die mehrjährige Berufspraxis bereits umfangreich kennengelernt haben. Während des Studiums begleitet eine Ihrer Fachkräfte die Studierenden als Anleiter:in, und sichert so ab, dass die Studierenden gut in die Praxis integriert sind.
Sie haben Interesse an einer Kooperation?
Dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir informieren und unterstützen Sie, Praxispartner:in der HSAP im Rahmen der dualen Studienangebote zu werden und qualifizierte Fachkräfte in Sozialer Arbeit und Kindheitspädagogik für Ihre Einrichtung zu gewinnen. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle:
Nele Trebbin
(030) 97 99 13-1200
info@hsap.de
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Es gibt viele gute Gründe, Praxispartner im dualen Studium an der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) zu werden – angesichts der aktuellen Situation allen voran die Fachkräftegewinnung und -bindung. Ihre künftigen Fachkräfte der Sozialen Arbeit oder Kindheitspädagogik studieren bei uns wissenschaftlich kompetent und gut begleitet an zwei Tagen in der Woche. Die restlichen drei Tage sind sie in Ihrer Einrichtung tätig – von Beginn an und über den gesamten Studienverlauf. Aufgrund dieser Verankerung in der Praxis sind die angehenden Fachkräfte nach dem Studienabschluss inkl. staatlicher Anerkennung bereits bestens mit Ihrer Einrichtung vertraut. Zudem konnten Sie Ihre „Neuen“ ebenfalls bereits gut kennenlernen – einen besseren Start ins Berufsleben kann es für beide Seiten eigentlich nicht geben!
Neugierig? Wir haben viele Fragen in einem FAQ aufgegriffen, und natürlich beraten wir Sie auch gern direkt!
Praxispartner werden – wie geht das?
Praxispartner werden ist einfach: Sie schreiben uns – wir prüfen – sofern einer Praxispartnerschaft nichts entgegensteht schließen wir mit Ihrer Einrichtung/Ihrem Träger/Ihrer Behörde einen Kooperationsvertrag.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um Praxispartner zu werden?
Die grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie im Bereich Sozialer Arbeit (schwerpunktmäßig Sozialpädagogik/Ganztagsbetreuung oder Kinder- und Jugendhilfe) oder Kindheitspädagogik tätig sind. Zudem ist es erforderlich, den Studierenden während der gesamten Ausbildung eine Fachkraft – i.d.R. mit facheinschlägiger staatlicher Anerkennung bzw. Berufsausbildung – als Anleitung zuzuordnen. Dies ist notwendig, damit die Studierenden im Anschluss an ihr Studium die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in oder Kinderheitspädagog:in durch die zuständige Aufsichtsbehörde erhalten können. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder etwas unklar sein, beraten wir Sie gerne. Darüber hinaus ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Hochschule ein zentrales Element, damit die beiden Lernorte – Hochschule und Praxis – gut aufeinander abgestimmt werden können. Hierzu laden wir i.d.R. jedes Semester zu einem Austauschtreffen für die Fachanleitungen ein, informieren Sie über die Studieninhalte des jeweiligen Semester und stellen Ihnen ein Praxishandbuch zur Begleitung der Studierenden in der Praxis zur Verfügung.
Was wird im Kooperationsvertrag geregelt?
Der Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit im Hinblick auf das duale Studium. Hier werden die Rechte und Pflichten beider Seiten näher bestimmt – bspw. Ihr Recht zur Auswahl der potentiellen Studierenden sowie der fachlichen Anleitung in der Praxis, die Verantwortung der theoretischen Ausbildung der Studierenden seitens der Hochschule und die gegenseitigen Informationspflichten. Gerne stellen wir Ihnen ein Musterexemplar des Kooperationsvertrages per Mail zur Verfügung.
Wer ist für die Praxispartner ansprechbar an der HSAP?
Für jeden (dualen) Studiengang an der HSAP gibt es eine feste Studiengangsleitung, die für die Zusammenarbeit mit den Praxispartnern zuständig ist. Diese wird i.d.R. durch eine Studiengangskoordination unterstützt, sodass für Sie zu jeder Zeit eine Ansprechperson zur Verfügung steht. Nähere Infos zu den zuständigen Personen finden Sie auf unserer Homepage. Für alle Verwaltungsangelegenheiten ist zudem die Geschäftsstelle und zu guter Letzt die Kanzlerin zuständig und ansprechbar
Wie läuft die Bewerbung und Immatrikulation der Studierenden ab?
Für Studieninteressierte gibt es grundsätzlich zwei Wege 1. zunächst Bewerbung bei uns (bevor der Praxispartner feststeht) mit anschließender eigenverantwortlicher Suche 2. zunächst Bewerbung bei Ihnen und anschließend bei uns In beiden Fällen obliegt Ihnen als Praxispartner die Auswahl und Einstellung der Studieninteressierten – sie müssen sich bei Ihnen bewerben und durchlaufen Ihr Personalauswahlverfahren. Das Ergebnis Ihrer Entscheidung melden Sie an uns und wir können die Immatrikulation in die Wege leiten. Grundsätzlich kann bei uns niemand ohne Praxispartner zugelassen bzw. immatrikuliert werden.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausschreibungen für dual Studierende auf unserer Homepage zu verlinken sowie diesbezügliche Informationen an Studieninteressierte weiterzuleiten. Darüber hinaus geben wir Ihnen gerne vorab eine (unverbindliche) Auskunft zur generellen Zulassungsfähigkeit von Bewerbenden, insbesondere in Fällen ohne (Fach-)Abitur, die unter bestimmten Bedingungen zum Studium zugelassen werden können.
Ist es möglich, Studienplätze zu reservieren?
Prinzipiell können wir Teilkapazitäten vorhalten. Sofern Sie uns bis zum 30.06. verbindlich melden, wie viele Studierende Sie für den Studienstart zum 01.09. einstellen möchten, können wir die Plätze für Sie i.d.R. freihalten. In jedem Fall sollten Sie uns bis zum 31.07. die Anzahl Ihrer geplanten Studierenden mitteilen, damit wir die jeweiligen Kohorten mit ausreichend zeitlichem Vorlauf planen können.
Wer zahlt die Studiengebühren?
Es steht Ihnen und den Studierenden frei, welches Modell sie wählen - ob der Praxispartner die Studiengebühren direkt zahlt oder im Rahmen des Entgeltes vereinbart. Die Kostenteilung bzw. -übernahme wird idealerweise im Anstellungsvertrag geregelt und muss zudem als Anlage zum Studienvertrag, den die Studierenden mit uns schließen, zur Kenntnis gegeben werden.
Was muss bei der Einstellung von dual Studierenden beachtet werden?
Unabhängig von der Gestaltung des Anstellungsvertrages sind die folgenden Aspekte zu beachten:
- Die Studierenden dürfen nicht weniger als 20 und nicht mehr als 24 Stunden/Woche in der Praxis eingeplant werden. Umfasst der Anstellungsvertrag auch das Studium, so ist explizit festzulegen, dass der Anteil der Arbeitszeit in der Praxis 24 Stunden/Woche nicht übersteigt. Diese Begrenzung gilt auch in den vorlesungsfreien Zeiten.
- Die Studierenden sind durchgehend drei Tage in der Praxis und zwei Tage mit dem Studium beschäftigt. Letztere bleiben über das gesamte Studium gleich – entweder Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag.
- Der Vertrag muss die gesamte Zeit der Studiums abdecken: In der Kindheitspädagogik handelt es sich um 6 Semester, in der Sozialen Arbeit sind es 7 Semester.
- Das gezahlte Entgelt muss ausreichend sein, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken, ohne einen Nebenjob ausüben zu müssen. Minijobs oder Aufwandsentschädigungen für Praktika werden als Anstellungsverhältnis nicht akzeptiert.
Sie haben weitere Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:
Mail: info@hsap.de
Telefon: 030 2060890