Kindheitspädagogik (duales Studienformat)
Ob mit oder ohne Abitur - viele Wege führen ins Studium
Sie benötigen für die Zulassung zum Studium
entweder
das so genannte "Abitur" oder "Fachabitur", formal also eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (§ 10 BerlHG)
oder
eine Hochschulzugangsberechtigng für beruflich Qualifizierte nach § 11 BerlHG
- durch den Abschluss einer Aufstiegsfortbildung, Handwerksmeisterprüfung o.Ä. (s. Gesetz) ODER
- durch den Abschluss einer mindestens zweijährigen, landes- oder bundesrechtlich geregelten Berufsausbildung in einem fachlich passenden Bereich (also z.B. Erzieher_in, Sozialassistent_in, Heilerziehungspfleger_in etc.) ODER
- durch den Abschluss einer anderen, mindestens zweijährigen, landes- oder bundesrechtlich geregelten Berufsausbildung UND einer ZUgangsprüfung durch die HSAP
oder
vergleichbare Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden. Wichtig: Sofern Ihr Schul- oder Berufsabschluss nicht an einer deutschsrpachigen Institution erworben worden sein, müssen Sie Deutschkenntnisse formal nachweisen. Eine reine Selbsterklärung genügt nicht. Näheres hierzu, welche Sprachdiplome auf welchem Niveau anerkannt werden, finden Sie bei der Hochschulrektorenkonferenz oder der Kultusministerkonferenz.