Master of Arts: Schulsozialarbeit
Zulassungsvoraussetzung
Das für diesen konsekutiven Masterstudiengang vorhandene erste abgeschlossene Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor) muss in den Studienrichtungen Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Sozial- oder Sonderpädagogik, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Kindheitspädagogik oder Lehramt vorliegen.
Der erste Studienabschluss muss mindestens 210 ECTS umfassen. Nach individueller Prüfung können gegebenenfalls fehlende Credits nachgeholt werden.