Master of Arts: Schulsozialarbeit

Zulassungsvoraussetzung

Das für diesen konsekutiven Masterstudiengang vorhandene erste abgeschlossene Hochschulstudium (Diplom oder Bachelor) muss in den Studienrichtungen Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Sozial- oder Sonderpädagogik, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Kindheitspädagogik oder Lehramt vorliegen. 

Der erste Studienabschluss muss mindestens 210 ECTS umfassen. Nach individueller Prüfung können gegebenenfalls fehlende Credits nachgeholt werden.

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