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Kinderrechte

 

Brauchen wir? Haben wir? Was machen wir daraus? – Eine Einführung in das Thema Kinderrechte und Überlegungen für den Transfer in die pädagogische Praxis

Kinderrechte – ein Thema, das immer mal wieder Konjunktur hat. Das zeigen folgende Beispiele:

Schulleistungstests weisen in regelmäßigen Abständen darauf hin, dass Kinder aus sozial weniger privilegierten Familien seltener den höchsten Schulabschluss erreichen, aber häufiger Förderschulen besuchen – inwiefern wird hier Artikel 28 der Kinderrechtskonvention mit dem Recht auf chancengleiche Bildung für alle umgesetzt?
Die Flüchtlingskrise 2015 und weitere Flüchtlingswellen zeigen, wie Kinder unter schwierigsten Bedingungen versuchen zu überleben – inwiefern wird hier Artikel 22 der Kinderrechtskonvention mit dem Recht auf angemessenen Schutz und der humanitären Hilfe von Flüchtlingskindern realisiert?
Durch die Corona-Pandemie 2020 wird die Aufmerksamkeit dahingehend gelenkt, dass einige Kinder im Homeschooling keine digitalen Zugänge haben und buchstäblich „abgeschnitten“ waren und sind – inwiefern wird hier Artikel 17 der Kinderrechtskonvention mit dem Recht auf Zugang zu Medien ermöglicht?

Die Beispiele zeigen, dass Kinderrechte zwar immer wieder thematisiert werden, aber dass kaum hinreichende Entwicklungen im Sinne von Verbesserungen für die Kinder in den letzten Jahren erreicht wurden. Dabei ist es gerade das Ansinnen der Kinderrechtskonvention, dass allen Kindern diese grundlegenden Rechte zugestanden werden und Umsetzung erfahren.

Zur Historie und zum Status der Kinderrechtskonvention in Deutschland
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Auch Deutschland hat sie im Jahr 1992 ratifiziert, allerdings nur unter Vorbehalten, die aber im Jahr 2010 zurückgenommen wurden. Die Kinderrechtskonvention hat in Deutschland den Status eines völkerrechtlichen Vertrages, der vollumfänglich im Range des Bundesgesetzes umgesetzt werden muss.
Die Konvention ist in drei Teile gegliedert: Die Rechte der Kinder, der Ausschuss für die Rechte und Schlussbestimmungen. Fakultativprotokolle ergänzen die Konvention.

Inhalte der Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention legt wesentliche Grundlagen für den Schutz der 
Kinder weltweit fest und beruht auf Grundannahmen des Überlebens, der Entwicklung, der Nichtdiskriminierung, der Wahrung der Interessen der Heranwachsenden und der Partizipation. Diese spiegeln sich in 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention wider.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes erstellt regelmäßig Berichte darüber, inwieweit die Länder die Kinderrechtskonvention umsetzen. Auch die National Coalition erstellt darüber Berichte. Sie werden auch als Schattenberichte bezeichnet, da sie sich kritisch mit den Ist-Zuständen der Umsetzung der Kinderrechtskonvention auseinandersetzen und offen zeigen, dass beispielsweise auch Deutschland die Konvention in vielen Punkten nach wie vor nicht erfüllt.

UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UN, fasst die Kinderrechtskonvention in zehn Grundrechten zusammen. Diese sind:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit;
  3. Das Recht auf Gesundheit;
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

 

Kinderrechte und pädagogische Praxis
Fragt man Kinder oder auch Jugendliche nach ihrer Kenntnis der Kinderrechte, stößt man meistens auf Schulterzucken oder Fragezeichen. Zwar steht dieses Thema in der Schule als Inhalt im Rahmenlehrplan des Faches Politik oder als fakultatives Thema im Fach Deutsch, aber die Kinderrechte dadurch hinreichend zu kennen und zu leben, scheint für viele Heranwachsende eher fern zu sein. Doch was man selbst nicht erlebt hat, was das Herz nicht berührt hat oder Themen, die man nur mal gehört, aber nie gemacht oder gespürt hat, vergisst man oftmals wieder. Das sollte bei solch wichtigen Themen wie den Kinderrechten gerade nicht der Fall sein.

Pädagogische Fachkräfte im Bereich der Kindertageseinrichtungen, der Schulen, der Sozialen Arbeit u. a. haben die große und bedeutende Aufgabe, an dieser Stelle anzusetzen und gemeinsam mit den Kindern den Weg zur Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte zu gestalten. Zugänge können niedrigschwellig beispielsweise über Materialangebote von UNICEF, dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Bundeszentrale für politische Bildung oder von Kindermissionswerken sein, die kostenfrei und über das Internet leicht zugänglich zur Verfügung stehen. 
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu nur ermuntern. Als Lehrerin einer fünften Klasse hatte ich im Jahr 2012 das Thema Kinderrechte auf die Agenda gesetzt. Ein kleiner Anstoß genügte und die Kinder tauchten immer tiefer und mit großem Eifer in das Thema ein. Die größte Motivation dabei war, dass es um sie selbst ging.
Sie waren überrascht, was sie eigentlich dürfen sollten und auch, dass sie davon bis dato noch nie etwas gehört hatten. Waren Rechte, wie das auf einen Namen und auf Gesundheit, noch naheliegend, hätten sie kaum damit gerechnet, dass sie auch ein Recht auf sich informieren, sich mitzuteilen oder gehört zu werden innehaben. Diese Rechte angemessen zu gebrauchen war ein weiteres großes Thema.

Von diesen ersten schulischen Auseinandersetzungen angeregt, formierten sich die Kinder der damaligen fünften Klasse und wollten die Kinderrechte in der ganzen Stadt bekannt machen. In Eigenregie erstellten sie Spiele für jüngere Kinder, gingen in die Horte der Grundschulen und klärten andere Kinder über die Kinderrechte auf. Selbst einen ganzen Kinderrechtetag für andere Kinder auf dem Marktplatz stellten sie mit Unterstützung der Schule auf die Beine. Ein Kinderrechtefilm wurde gedreht, Hörspielreihen ins Leben gerufen, eine Zeitschrift initiiert. Das Ganze bekam richtig Fahrt.
Kinderrechte sollten auch in der Schule stärker realisiert werden. Darin waren sich die Heranwachsenden einig. So wurden Klassenräte eingeführt, ein Schulparlament gegründet und die strukturellen Weichen für eine partizipative Schulentwicklung gestellt.

Schließlich wurden die Kinder für ihr Engagement mit dem Sonderpreis UNICEF-JuniorBotschafter für die Kinderrechte-aktionen ausgezeichnet. Wenig später folgte ein Angebot des Kinderkanals, mit den Heranwachsenden einen Film über Kinderrechte zu drehen und auch Personen aus der Politik hinsichtlich deren Engagements für Kinderrechte zu befragen. Der Höhepunkt kam ungefähr ein Jahr später, als die Kinder der – mittlerweile achten Klasse – den Bundespräsidenten treffen durften und auch hier eine Auszeichnung für ihr Engagement im Rahmen der Kinderrechte erhielten. … und begonnen hatte alles „nur“ mit einer wohl recht interessanten Unterrichtsstunde über die Kinderrechte im Fach Deutsch der fünften Klasse. 

Wir pädagogischen Fachkräfte aber auch wir als Eltern und Großeltern oder als andere Bezugspersonen von Kindern in jedweder Art haben es in der Hand, wie viel Kompetenz und Freiraum zur Entfaltung der Persönlichkeit wir den Heranwachsenden entsprechend ihrer Möglichkeiten in einer anregenden und gemeinsam mit Regeln versehenen Lernatmosphäre zugestehen. Es lohnt sich, auch mal neue, ungewisse und offene Wege gemeinsam mit den jungen Leuten zu gehen. 

Um die drei anfangs in diesem Artikel geschilderten Herausforderungen zu meistern, brauchen wir eine Gesellschaft – und allen voran pädagogische Fachkräfte –, die sich der Kinderrechte und ihrer Bedeutung bewusst sind, sie leben und weiter bei den Eltern, Kindern und im Kollegium verbreiten. Daher gehören die Kinderrechte in jedes gute Aus- und Weiterbildungsangebot für pädagogische Fachkräfte aus der Früh-, Schul- und Sozialpädagogik. 

Wir brauchen starke Kinder, die sich ihrer Potenziale und Rechte bewusst sind – und diese angemessen und sinnvoll einsetzen.
Setzen wir Kinderrechte in die Realität um.


Prof. Dr. Christin Tellisch
Professur für Schulpädagogik und allgemeine Didaktik

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