Die Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) gibt bekannt, dass die „Forschungssatzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ verabschiedet wurde. Die neue Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Verbindlicher Rahmen für die Forschung
Die Regelungen der Forschungssatzung schaffen einen verbindlichen Rahmen für die wissenschaftliche Tätigkeit an der HSAP. Sie verpflichten alle in der Forschung und Forschungsförderung tätigen Personen zur Einhaltung der Grundsätze. Die Satzung basiert auf den „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Qualitätssicherung und wissenschaftliche Integrität
Ziel der Forschungssatzung ist es, die Qualität der Forschung an der HSAP zu sichern, wissenschaftliche Integrität zu fördern sowie den Umgang mit Verdachtsfällen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten zu regeln. Die HSAP verpflichtet sich zur aktiven Umsetzung der Satzung und zur Schaffung einer Kultur der wissenschaftlichen Integrität.
Weitere Informationen
- Die Forschungssatzung wird in Kürze auf der Website der HSAP verfügbar sein. Sie können aber auch jetzt schon das Dokument als PDF-Datei hier downloaden.
- Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
- DFG-Portal „Wissenschaftliche Integrität“
Kontakt:
Alexander Lang (Forschungsreferent)
Forschungsinstitutsrat für Soziale Arbeit und Pädagogik (FSAP)
Alt Stralau 37-39,10245 Berlin
a.lang@hsap.de , 030 / 97 99 13 1208