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„Datenschutz und Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit“

Wer darf wann wem etwas sagen, muss etwas sagen, oder darf es auf jeden Fall nicht? Wie gehe ich damit um, wenn mir im etwas im Vertrauen von Klient:innen oder ihren Eltern gesagt wurde, und meine Leitung, das Jugendamt oder ein anderer Dritter meint, genau diese Information sei zentral? Oder was ist, wenn ich das meine? Und welche Informationen und Daten darf ich oder muss ich erheben und aufheben, und wann darf ich das nicht?

Alles dies sind Fragen, wie sie sich in der Praxis der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik immer wieder stellen, vom scheinbar Banalen zum ganz Großen. In dieser Fortbildung wollen wir Licht ins Dunkel bringen und alltagspraktisch Handlungssicherheit schaffen. 

Dabei unterscheiden wir zwischen Vertrauensschutz, Schweigepflicht und Datenschutz – auch wenn in der Praxis oft einiges durcheinandergerät, sind diese drei Bereiche klar von einander zu trennen und ggfs. Gegeneinander abzuwägen. Das wird an mitgebrachten Beispielen und Praxisfällen der Teilnehmenden geübt.

Die Fortbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten, aufgeteilt auf zwei Vormittage (10. und 31. Mai 2023), und kostet 150 € pro Teilnehmer:in. 

Mehr Infos finden sich unter www.hsap.de/die-hochschule/fortbildung-datenschutz-und-schweigepflicht-in-der-sozialen-arbeit-und-paedagogik

Die Anmeldung ist ab sofort möglich per E-Mail an weiterbildung@hsap.de

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