Soziale Arbeit (duales Studienformat) – Schwerpunkt Ganztagsschule

Zulassungsvoraussetzungen

Für immatrikulierte Studierende bis Wintersemester 2019/2020

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung beruflich Qualifizierter
  • Sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit oder Ausbildungsverhältnis während des Studiums im sozialpädagogischen Handlungsfeld (in der Regel an einer Ganztagsschule) im Umfang von mindestens 50 % der tariflichen oder ortsüblichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung.

Für Studieninteressierte ab Wintersemester 2020/2021

Im Überblick:

  1. allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte in- oder ausländische Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des § 10 BerlHG) 

    oder

    allgemeine Hochschulzugangsberechtigung beruflich Qualifizierter (Fachschulabschluss, vorzugsweise im sozialpflegerischen oder- pädagogischen Bereich, der staatlich anerkannt ist oder Abschluss einer Fortbildung, die bundes- oder landesrechtlich geregelt ist und mindestens 400 Stunden umfasst)  oder

  2. Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung (Abschluss einer staatlich geregelten, mindestens zweijährigen Berufsausbildung, vorzugsweise im sozialpflegerischen oder- pädagogischen Bereich und Berufstätigkeit im Umfang von drei Jahrenund Studierende, die als Beruflich Qualifizierte bereits ein mind. 1jähriges Studium in einem ähnlichen Fach oder eine den o.g. Bestimmungen entsprechende Ausbildung im Ausland absolviert haben)
  3. Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit (deutsche Sprache)

Die Zulassungsbedingungen sind in der Zulassungsordnung der HSAP detaillierter geregelt. Diese finden Sie im Bereich Download.

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