M.A. Inklusive Bildung im Elementar- und Primarbereich (berufsintegrierend)
Zulassungsvoraussetzung
Für die Zulassung benötigen Sie einen ersten Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss und einen Arbeitsplatz.
Um an der HSAP zu dem Studiengang „Inklusive Bildung im Elementar- und Primarbereich“ zugelassen zu werden, benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit mindestens 180 ECTS sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr.
Eine weitere Voraussetzung für das Master-Studium an der HSAP Berlin ist, dass Sie spätestens zum Zeitpunkt des Studienbeginns einen Arbeitsplatz in einem der einschlägigen Bereiche der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen nachweisen können. Dies kann Ihr aktueller Arbeitsplatz sein oder Sie bewerben sich parallel zum Bewerbungsverfahren an der HSAP in entsprechenden Einrichtungen.
Wir prüfen im Rahmen der Zulassung auch, inwiefern Sie bereits folgende Seminare absolviert haben:
Fachbereich Deutsch/Sprache |
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Modul S1: Sprachförderung und Kommunikation | 10 ECTS |
Modul S2: Ästhetisch-kulturelle Bildung und Erziehung | 10 ECTS |
Modul S3: Bildung, Inklusion, Digitalität | 5 ECTS |
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Wahloption 1) Fachbereich Sachkunde - Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften / alltagsintegrierte Bildung |
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Modul S4: Soziologische Grundlagen | 5 ECTS |
Modul S5: Sozial- und Bildungspolitik | 10 ECTS |
Modul S6: Bildung für eine nachhaltige Entwicklung | 10 ECTS |
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Wahloption 2) Fachbereich Sonderpädagogik – Schwerpunkt Lernen und Sozial-emotionale Entwicklung |
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Modul S4+: Grundlagen des Förderschwerpunkts Soziale und emotionale Entwicklung | 5 ECTS |
Modul S5+: Inklusive Pädagogik im Fokus des Förderschwerpunkts Soziale und emotionale Entwicklung | 5 ECTS |
Modul S6+: Grundlagen des Förderschwerpunkts Lernen | 10 ECTS |
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Sollten diese Nachweise noch nicht vorliegen, können sie via eines örtlich und zeitlich flexiblen Orientierungsstudiums an der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik absolviert werden. Sofern Teile des o.g. Orientierungsstudiums erbracht worden, ist es auch möglich nur die Teile/Module im Rahmen des Orientierungsstudiums zu absolvieren, die noch nicht studiert worden sind.
Sollten Sie vergleichbare Qualifikationen auf Hochschulniveau erbracht haben, können diese ggf. anerkannt werden.