M.A. Inklusive Bildung im Elementar- und Primarbereich (berufsintegrierend)

Zulassungsvoraussetzung

Für die Zulassung benötigen Sie einen ersten Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss und einen Arbeitsplatz.

Um an der HSAP zu dem Studiengang „Inklusive Bildung im Elementar- und Primarbereich“ zugelassen zu werden, benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit mindestens 180 ECTS sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr.

Eine weitere Voraussetzung für das Master-Studium an der HSAP Berlin ist, dass Sie spätestens zum Zeitpunkt des Studienbeginns einen Arbeitsplatz in einem der einschlägigen Bereiche der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen nachweisen können. Dies kann Ihr aktueller Arbeitsplatz sein oder Sie bewerben sich parallel zum Bewerbungsverfahren an der HSAP in entsprechenden Einrichtungen.

Wir prüfen im Rahmen der Zulassung auch, inwiefern Sie bereits folgende Seminare absolviert haben:
 

Fachbereich Deutsch/Sprache

 

Modul S1: Sprachförderung und Kommunikation

10 ECTS

Modul S2: Ästhetisch-kulturelle Bildung und Erziehung

10 ECTS

Modul S3: Bildung, Inklusion, Digitalität

5 ECTS

 

 

Wahloption 1) Fachbereich Sachkunde - Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften / alltagsintegrierte Bildung

 

Modul S4: Soziologische Grundlagen

5 ECTS

Modul S5: Sozial- und Bildungspolitik

10 ECTS

Modul S6: Bildung für eine nachhaltige Entwicklung

10 ECTS

 

 

Wahloption 2) Fachbereich Sonderpädagogik – Schwerpunkt Lernen und Sozial-emotionale Entwicklung

 

Modul S4+: Grundlagen des Förderschwerpunkts Soziale und emotionale Entwicklung

5 ECTS

Modul S5+: Inklusive Pädagogik im Fokus des Förderschwerpunkts Soziale und emotionale Entwicklung

5 ECTS

Modul S6+: Grundlagen des Förderschwerpunkts Lernen

10 ECTS

 

 

Sollten diese Nachweise noch nicht vorliegen, können sie via eines örtlich und zeitlich flexiblen Orientierungsstudiums an der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik absolviert werden. Sofern Teile des o.g. Orientierungsstudiums erbracht worden, ist es auch möglich nur die Teile/Module im Rahmen des Orientierungsstudiums zu absolvieren, die noch nicht studiert worden sind.

Sollten Sie vergleichbare Qualifikationen auf Hochschulniveau erbracht haben, können diese ggf. anerkannt werden.